Nach der Ankunft
Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland
Leitfaden zur Wohnsitzanmeldung: Zweiwochenfrist, Wohnungsgeberbestätigung, Bürgeramt, erforderliche Unterlagen, Meldebescheinigung, Ummeldung, Abmeldung und häufige Fehler.
Inhalt↓
Die Anmeldung ist die offizielle Registrierung der tatsächlich bewohnten Adresse bei der zuständigen Meldebehörde. Sie führt zur Meldebescheinigung, die häufig für Steuer-ID, Bank, Krankenversicherung, Ausländerbehörde, Mobilfunkvertrag und weitere Verfahren benötigt wird.
Wichtige Eckdaten
- Frist
- Grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
- Zentrales Dokument
- Wohnungsgeberbestätigung
- Ergebnis
- Meldebescheinigung
- Umzug
- Am neuen Wohnort erfolgt eine erneute Anmeldung/Ummeldung
- Wegzug ins Ausland
- Bei dauerhaftem Wegzug ins Ausland kann eine Abmeldung erforderlich sein
Wofür wird die Anmeldung benötigt?
Mit der Anmeldung wird Ihre tatsächliche Wohnadresse im Melderegister erfasst. Anschließend erhalten Sie eine Meldebescheinigung; die Steuer-ID wird grundsätzlich automatisch postalisch mitgeteilt.
Die Anmeldung erfolgt nur an der tatsächlich bewohnten Adresse. Eine Anmeldung lediglich für Postempfang oder Behördengänge kann eine unzulässige Scheinanmeldung darstellen.
Wer muss sich anmelden?
- Personen, die in Deutschland eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen
- Personen, die innerhalb derselben Stadt oder in eine andere Gemeinde umziehen
- Personen, die in eine WG oder Untermiete einziehen
- Jede meldepflichtige Person einer gemeinsam einreisenden Familie