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FSJ in Deutschland
Offizieller Leitfaden zu Altersgrenze, Dauer, Einsatzbereichen, Taschengeld, Sozialversicherung, Seminaren, Bewerbung und Visum für ein Freiwilliges Soziales Jahr.
Inhalt↓
Das FSJ ist ein gesetzlich geregelter Jugendfreiwilligen- und Bildungsdienst für junge Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Freiwillige unterstützen praktisch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Sportvereinen, Kulturangeboten oder anderen sozialen Bereichen. Das FSJ ist weder ein reguläres Arbeitsverhältnis noch eine Ausbildung; die praktische Tätigkeit wird pädagogisch begleitet und durch Seminare ergänzt.
Wichtige Eckdaten
- Alter
- Nach erfüllter Vollzeitschulpflicht und bis zum Dienstende noch nicht 27 Jahre alt
- Dauer
- In der Regel 12 Monate; mindestens 6 und höchstens 18 Monate
- Einsatzzeit
- Grundsätzlich ganztägig; Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden ist nach Vereinbarung möglich
- Taschengeld
- Die Höhe hängt vom Träger ab; gesetzliche Höchstgrenze 2026: 676 Euro monatlich
- Sozialversicherung
- Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung
- Seminare
- Bei zwölf Monaten mindestens 25 Seminartage
Was ist ein FSJ?
Das Freiwillige Soziale Jahr ermöglicht jungen Menschen, sich für die Gesellschaft zu engagieren, berufliche Felder kennenzulernen und persönliche sowie soziale Kompetenzen zu entwickeln.
Während des FSJ werden überwiegend praktische Hilfstätigkeiten übernommen. Freiwillige dürfen reguläre Fachkräfte nicht ersetzen und keine eigenständige professionelle Verantwortung übernehmen.
Wer kann teilnehmen?
- Junge Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
- Personen, die bis zum Dienstende noch nicht 27 Jahre alt sind
- Interessierte unabhängig von Schulabschluss, Herkunft oder Einkommenssituation
- Personen, die praktische Erfahrung in sozialen, sportlichen, kulturellen, pädagogischen oder gesundheitlichen Bereichen sammeln möchten