Familiennachzug
Ehegattennachzug nach Deutschland
Ausführlicher Leitfaden zum Ehegattennachzug nach Deutschland: Aufenthaltsstatus der Bezugsperson, A1-Anforderung und Ausnahmen, Lebensunterhalt, Wohnraum, Unterlagen, nationales Visum, Erwerbstätigkeit und praktischer Ablauf.
Inhalt↓
Der Ehegattennachzug ist der familienbezogene Aufenthaltsweg, damit verheiratete Paare in Deutschland zusammenleben können. Die Voraussetzungen unterscheiden sich danach, ob die in Deutschland lebende Person deutsch, EU-/EWR-staatsangehörig, drittstaatsangehörig, Fachkraft, Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU oder in einem anderen Aufenthaltsstatus ist. Deshalb gilt nicht für alle Familien dieselbe Unterlagenliste.
Wichtige Eckdaten
- Grundlegendes Visum
- Staatsangehörige Usbekistans beantragen grundsätzlich vor der Einreise ein nationales Visum zum Ehegattennachzug
- Alter
- Beim Nachzug zu Drittstaatsangehörigen müssen grundsätzlich beide Ehegatten 18 Jahre alt sein
- Deutschkenntnisse
- In vielen Fällen einfache Deutschkenntnisse vor der Einreise — A1; das Gesetz enthält wichtige Ausnahmen
- Lebensunterhalt und Wohnraum
- Je nach Status der Bezugsperson erforderlich, erleichtert oder in bestimmten Fällen nicht maßgeblich
- Erwerbstätigkeit
- Nachgezogene Ehegatten dürfen in Deutschland erwerbstätig sein
- Verfahren
- Die Auslandsvertretung nimmt den Antrag an; häufig wird die Ausländerbehörde in Deutschland beteiligt
Welche Form des Ehegattennachzugs gilt für Sie?
Der erste Schritt ist die genaue Prüfung von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person. Der Nachzug zu Deutschen richtet sich nach § 28 AufenthG, der Nachzug zu Drittstaatsangehörigen grundsätzlich nach §§ 29–30 AufenthG. Für EU- oder EWR-Bürgerinnen und -Bürger gelten andere Regeln des Freizügigkeitsrechts.
Dieser Artikel erklärt den allgemeinen Ablauf des Ehegattennachzugs. Beim Nachzug zu Deutschen, EU-Bürgern, Inhabern einer Blauen Karte EU, Fachkräften oder Personen mit Schutzstatus gelten teilweise besondere Regeln, die in weiteren Spezialartikeln getrennt dargestellt werden.
Das Visum wird nur zur tatsächlichen Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland erteilt. Bei einer Scheinehe oder einer ausschließlich aufenthaltsrechtlich motivierten Verbindung wird der Familiennachzug abgelehnt.
Zentrale rechtliche Voraussetzungen
- Die Ehe muss aus deutscher rechtlicher Sicht wirksam und durch geeignete Urkunden nachweisbar sein.