Integration
Sprach- und Integrationsnachweise für Einbürgerung und Daueraufenthalt
B1, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, Leben in Deutschland und Rolle des Integrationskurszertifikats bei Einbürgerung und Niederlassung.
Inhalt↓
Bei Einbürgerung oder unbefristetem Aufenthalt können Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung verlangt werden. Die konkreten Voraussetzungen hängen vom Aufenthaltsverlauf und Einzelfall ab.
Wichtige Eckdaten
- Sprache
- In vielen Standardfällen B1
- Kenntnisse
- Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis
- DTZ/LiD oder anderer akzeptierter Nachweis
- Ausnahmen
- Je nach Einzelfall
Grundlagen
- Sprachnachweis für Einbürgerung
- Sprache und Gesellschaft für Niederlassung
- Nutzung des Integrationskurszertifikats
Für wen ist das wichtig?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Zweck, Institution und Einzelfall. Vor der Antragstellung sollten immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle geprüft werden.
Zentrale Anforderungen
- Aktuelles Recht und Behördencheckliste prüfen
- Akzeptierten Sprachnachweis klären