Besuch einladen
Verpflichtungserklärung für einen Besuch
Leitfaden zur Verpflichtungserklärung: berechtigte Personen, Bonität, Kostenumfang, Unterlagen, zuständige Behörde, Geltungsdauer und Verwendung im Visumverfahren.
Inhalt↓
Die Verpflichtungserklärung ist eine rechtlich verbindliche Kostenübernahme gegenüber dem Staat. Die einladende Person haftet unter anderem für Lebensunterhalt, medizinische Versorgung und gegebenenfalls Rückführungskosten des Gastes. Sie ist kein einfaches Einladungsschreiben.
Wichtige Eckdaten
- Zuständige Stelle
- Je nach Wohnort Ausländerbehörde oder Ordnungsamt
- Haftung
- Lebensunterhalt, Behandlung und gegebenenfalls Rückführungskosten
- Bonitätsprüfung
- Abhängig von Einkommen, Haushalt und Unterhaltspflichten
- Im Visumverfahren
- In Taschkent grundsätzlich nicht älter als sechs Monate
Welche Kosten umfasst die Verpflichtung?
Die zuständige Behörde prüft die finanzielle Leistungsfähigkeit. Reichen Einkommen oder Vermögen nicht aus, kann die Bonität als nicht nachgewiesen vermerkt werden; die Auslandsvertretung kann die Erklärung dann als Finanzierungsnachweis ablehnen.
- Lebensunterhalt wie Unterkunft und Verpflegung
- Ärztliche Behandlung, Medikamente und Pflege
- Erstattung bestimmter öffentlicher Leistungen
- Kosten einer gegebenenfalls zwangsweisen Ausreise
Wer kann eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Es gibt keine bundesweit einheitliche Einkommensgrenze. Maßgeblich sind örtliche Berechnung, Haushaltsgröße, Wohn- und Unterhaltspflichten sowie Zahl der Gäste.