Nach der Ankunft
Rundfunkbeitrag: Anmeldung, Zahlung und Befreiung
Leitfaden zum Rundfunkbeitrag: 18,36 Euro pro Wohnung, WG und Familien, Beitragsnummer, Anmeldung, Umzug, Befreiung, Ermäßigung und Schutz vor gefälschten Schreiben.
Inhalt↓
Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wird grundsätzlich pro Wohnung erhoben. Derzeit beträgt er 18,36 Euro monatlich. Zahl der Bewohner oder Geräte spielt keine Rolle: Pro Wohnung fällt ein Beitrag an.
Wichtige Eckdaten
- Höhe
- 18,36 Euro monatlich
- Grundsatz
- Eine Wohnung – ein Beitrag
- WG
- Eine Person zahlt, andere nutzen deren Beitragsnummer
- Befreiung
- Nur in gesetzlich geregelten Fällen und auf Antrag
Wer zahlt?
Eine Person der Wohnung führt das Beitragskonto. Weitere Bewohner zahlen nicht zusätzlich, müssen aber auf Anschreiben gegebenenfalls mit der bestehenden Beitragsnummer reagieren.
Der Verzicht auf Fernseher, Radio oder Internet befreit nicht automatisch von der Zahlung.
Befreiung oder Ermäßigung
- Empfänger bestimmter Sozialleistungen
- Bestimmte gesetzlich geregelte Behinderungsfälle
- Besondere Härtefälle
- Befreiung erfordert offiziellen Antrag und Nachweise
Anmeldung und Beitragsnummer
Eine neue Wohnung wird über das offizielle Onlineformular angemeldet. Zahlt bereits eine andere Person, wird deren Beitragsnummer angegeben.