Nach der Ankunft
Steuer-ID und Steuernummer
Leitfaden zu deutschen Steuernummern: elfstellige Steuer-ID, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID, automatische Vergabe nach Anmeldung, erneute Mitteilung, Übermittlung an Arbeitgeber und Betrugsschutz.
Inhalt↓
Steuer-ID, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID sind unterschiedliche Nummern. Für neu eingereiste Beschäftigte ist vor allem die elfstellige, dauerhaft gültige Steuer-ID wichtig. Sie wird nach der Anmeldung grundsätzlich automatisch postalisch mitgeteilt und vom Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug verwendet.
Wichtige Eckdaten
- Steuer-ID
- Elfstellige und dauerhaft gültige Nummer
- Vergabe
- Nach Anmeldung grundsätzlich automatisch
- Steuernummer
- Vom Finanzamt und Steuerfall abhängige Nummer
- USt-IdNr.
- Vor allem für Unternehmen und innergemeinschaftliche Umsatzsteuerfälle
Unterschied der drei Nummern
Die Steuer-ID wird einer Person einmalig zugeteilt und ändert sich weder bei Umzug noch bei Wechsel des Finanzamts. Die Nummer selbst enthält keine persönlichen Informationen.
Die Steuernummer wird im Rahmen von Steuererklärung, Selbstständigkeit oder Finanzamtsverfahren vergeben und kann sich ändern. Die Umsatzsteuer-ID ist eine gesonderte Unternehmensnummer.
Wer benötigt welche Nummer?
- Beschäftigte: Steuer-ID
- Steuererklärende: Steuer-ID und gegebenenfalls Steuernummer
- Freelancer oder Selbstständige: regelmäßig Steuernummer
- Bestimmte Geschäfte innerhalb der EU: Umsatzsteuer-ID