Visa
Nationales Visum für Deutschland
Leitfaden zum nationalen Visum der Kategorie D für Aufenthalte über 90 Tage: Unterschied zum Schengenvisum, Aufenthaltszweck, Auslandsportal, VIDEX, Unterlagen, Termin, Biometrie, Ausländerbehörde, Bearbeitungsdauer, Ablehnung und Aufenthaltstitel nach der Einreise.
Inhalt↓
Das nationale Visum ist ein Einreisevisum für einen längerfristigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen zu einem bestimmten gesetzlichen Zweck. Es wird etwa für Ausbildung, Beschäftigung, Studium, Chancenkarte, Au-pair, FSJ/BFD, Sprachkurs oder Familiennachzug erteilt. Es ist keine allgemeine Aufenthaltserlaubnis: Antragstellende müssen einen konkreten Aufenthaltszweck wählen und sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen nachweisen.
Wichtige Eckdaten
- Visumkategorie
- Kategorie D — für längerfristige Aufenthalte über 90 Tage
- Rechtsgrundlage
- Grundsätzlich § 6 Abs. 3 AufenthG und die Vorschriften des gewählten Aufenthaltszwecks
- Antragstellung
- Grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
- Für Usbekistan
- Antragstellung je nach Kategorie bei Botschaft oder TLS und nur mit vorherigem Termin
- Bearbeitung
- Bei Beteiligung von Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit kann das Verfahren mehrere Monate dauern
- Ablehnung
- Seit 1. Juli 2025 ist die Remonstration abgeschafft; regelmäßig bleiben Neuantrag oder gerichtliches Verfahren
Unterschied zwischen nationalem Visum und Schengenvisum
Ein Schengenvisum dient grundsätzlich Kurzaufenthalten von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Das nationale Visum ermöglicht dagegen die Einreise für einen längerfristigen Aufenthalt und den anschließenden Erhalt des passenden Aufenthaltstitels.
Das nationale Visum wird als Kategorie D erteilt. Es berechtigt zur Einreise und zum anfänglichen Aufenthalt für einen bestimmten Zeitraum. Nach der Einreise wird, sofern das Visum nicht bereits den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt, bei der Ausländerbehörde der elektronische Aufenthaltstitel beantragt.
Mit einem gültigen D-Visum sind innerhalb der Gültigkeit grundsätzlich auch Kurzreisen in andere Schengen-Staaten bis zu 90 Tagen je 180-Tage-Zeitraum möglich. Daraus entsteht kein Recht, dort zu arbeiten oder dauerhaft zu leben.
Für welche Zwecke wird ein nationales Visum beantragt?
- Berufsausbildung oder Suche nach einem Ausbildungsplatz
- Qualifizierte Beschäftigung, Blaue Karte EU, Forschung oder selbstständige Tätigkeit