Nach der Ankunft
Aufenthaltstitel, eAT und Ausländerbehörde
Leitfaden vom nationalen Visum zum Aufenthaltstitel: Ausländerbehörde, elektronischer Aufenthaltstitel, Biometrie, Nebenbestimmungen, Fiktionsbescheinigung, Unterlagen, Fristen und häufige Fehler.
Inhalt↓
Das nationale Visum dient der Einreise und dem anfänglichen Aufenthalt. Dauert der geplante Aufenthalt länger als das Visum, muss vor dessen Ablauf bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel beantragt werden. Für die meisten Drittstaatsangehörigen wird er als elektronischer Aufenthaltstitel – eAT – ausgegeben.
Wichtige Eckdaten
- Zuständige Behörde
- Ausländerbehörde am gemeldeten Wohnort
- Dokument
- Elektronischer Aufenthaltstitel mit Chip – eAT
- Wichtige Frist
- Antrag vor Ablauf von Visum oder bestehendem Titel stellen
- Vorläufiger Nachweis
- Unter Voraussetzungen kann eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden
Was sind Aufenthaltstitel und eAT?
Ein Aufenthaltstitel erlaubt den Aufenthalt in Deutschland zu einem bestimmten Zweck, etwa Ausbildung, Beschäftigung, Blaue Karte EU, Studium oder Familiennachzug.
Der eAT ist eine Plastikkarte mit persönlichen Daten, biometrischem Foto, Fingerabdrücken und Nebenbestimmungen. Erwerbsrechte oder Beschränkungen können auf Karte und Zusatzblatt vermerkt sein.
Wer muss einen Antrag stellen?
- Personen, deren nationales Visum den geplanten Aufenthalt nicht vollständig abdeckt
- Personen, die ihren bestehenden Aufenthaltstitel verlängern
- Personen, die den Aufenthaltszweck rechtmäßig wechseln
- Personen, die einen verlorenen oder beschädigten eAT ersetzen müssen