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Beglaubigte Kopie und notarielle Beglaubigung
Leitfaden zu beglaubigten Kopien: amtliche und notarielle Beglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung, Unterschied zur einfachen Kopie, zuständige Stellen und Anforderungen.
Inhalt↓
Eine beglaubigte Kopie bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Sie bestätigt nicht automatisch den Inhalt oder die materielle Echtheit der Urkunde. Amtliche Beglaubigung, notarielle Beglaubigung und Unterschriftsbeglaubigung sind unterschiedliche Verfahren.
Wichtige Eckdaten
- Bestätigt wird
- Übereinstimmung der Kopie mit dem vorgelegten Original
- Amtliche Beglaubigung
- Durch eine zuständige Behörde
- Notarielle Beglaubigung
- Durch einen Notar
- Wichtiger Unterschied
- Kopien- und Unterschriftsbeglaubigung sind verschieden
Was ist eine beglaubigte Kopie?
Eine zuständige Behörde oder ein Notar vergleicht Original und Kopie und versieht die Kopie mit Beglaubigungsvermerk, Datum, Unterschrift und Siegel.
Bestätigt wird nur die Übereinstimmung mit dem vorgelegten Original. Ist das Original unecht oder inhaltlich falsch, ändert die Beglaubigung daran nichts.
Wann wird eine beglaubigte Kopie verlangt?
- Hochschul- oder Anerkennungsverfahren
- Verfahren bei Ausländerbehörde oder Standesamt
- Berufliche oder akademische Nachweise
- Gerichtliches oder notarielles Verfahren
- Wenn das Original nicht versandt werden soll oder darf