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Beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche
Leitfaden zu beglaubigten Übersetzungen: allgemein beeidigte oder ermächtigte Übersetzer, Anerkennung ausländischer Übersetzungen, Reihenfolge mit Apostille und offizielle Übersetzerdatenbank.
Inhalt↓
Für behördliche Verfahren reicht eine einfache Übersetzung häufig nicht aus. Viele Stellen verlangen eine Übersetzung, die von einem in Deutschland allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer gefertigt und mit Bestätigungsvermerk versehen wurde. Maßgeblich ist immer die Vorgabe der empfangenden Stelle.
Wichtige Eckdaten
- Übersetzer
- Häufig allgemein beeidigter oder ermächtigter Übersetzer
- Behördenvorgabe
- Die empfangende Stelle bestimmt die akzeptierte Form
- Offizielle Datenbank
- justiz-dolmetscher.de
- Reihenfolge
- Häufig Übersetzung nach der Apostille
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Der ermächtigte Übersetzer bestätigt mit Unterschrift, Stempel und Vermerk, dass die Übersetzung vollständig und richtig mit der vorgelegten Urkunde übereinstimmt.
Bestellung, Ermächtigung und Beeidigung richten sich nach den Regelungen der Bundesländer. Geeignete Übersetzer können in der offiziellen Justizdatenbank recherchiert werden.
Für welche Verfahren kann sie erforderlich sein?
- Ausländerbehörde und Visumverfahren
- Standesamt und familienrechtliche Verfahren
- Hochschule und Ausbildung
- Anerkennung von Abschluss oder Beruf
- Gericht, Notar oder sonstige Behörde