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Heiratsurkunde für deutsche Verfahren vorbereiten
Leitfaden zur Vorbereitung einer ausländischen Heiratsurkunde für Familiennachzug, Standesamt, Namensführung und weitere deutsche Verfahren: Echtheit, Apostille, Übersetzung, frühere Ehen und Namensabweichungen.
Inhalt↓
Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe kann in Deutschland grundsätzlich ohne ein allgemeines gesondertes Anerkennungsverfahren berücksichtigt werden. Wirksamkeit der Ehe, Echtheit der Urkunde, frühere Ehen und Namensführung werden jedoch im jeweiligen Verfahren geprüft.
Wichtige Eckdaten
- Zentrales Dokument
- Amtliche Urkunde über die Eheschließung
- Gesonderte Anerkennung
- Für die Ehe besteht grundsätzlich kein allgemeines Anerkennungsverfahren
- Scheidung
- Für ausländische Scheidungen kann eine Anerkennung erforderlich sein
- Übersetzung
- Häufig vollständige deutsche Übersetzung einschließlich Apostille
Für welche Verfahren wird die Heiratsurkunde benötigt?
Nicht jede Stelle verlangt dieselben Unterlagen. Visastelle und Standesamt können beispielsweise unterschiedliche Anforderungen an Apostille, Übersetzung oder frühere Ehen stellen.
- Ehegattennachzug
- Standesamt und Eheregister
- Namensführung
- Steuerklasse, Versicherung und Familienleistungen
- Einbürgerungs- oder Aufenthaltsverfahren
Berücksichtigung der Ehe in Deutschland
Eine im Ausland geschlossene Ehe wird grundsätzlich berücksichtigt, wenn sie nach dem Recht des Eheschließungsstaates wirksam ist und nicht gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung verstößt.
Auch ohne allgemeines Anerkennungsverfahren werden Echtheit der Urkunde und Voraussetzungen der Eheschließung im Visa-, Standesamts- oder sonstigen Verwaltungsverfahren geprüft.