Familiennachzug
Familiennachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU
Leitfaden zum Familiennachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU: Antrag ohne A1, Erleichterungen beim Wohnraum, Lebensunterhalt und Krankenversicherung, Erwerbstätigkeit, Unterlagen, Visum und Sonderregeln bei Mobilität aus einem anderen EU-Staat.
Inhalt↓
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für qualifizierte Fachkräfte. Für ihre Familienangehörigen gelten erleichterte Bedingungen gegenüber dem allgemeinen Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen. Ehegatten müssen vor der Einreise keine Deutschkenntnisse auf Niveau A1 nachweisen, beim Nachweis ausreichenden Wohnraums bestehen Erleichterungen und der familienbezogene Aufenthaltstitel berechtigt zur Erwerbstätigkeit. Wirksamkeit der Ehe, Status der Bezugsperson, Lebensunterhalt und Krankenversicherung müssen dennoch nachvollziehbar belegt werden.
Wichtige Eckdaten
- Rechtsgrundlage
- Grundsätzlich §§ 29–30 AufenthG mit besonderen Erleichterungen für die Blaue Karte EU
- Deutschkenntnisse
- Vor der Einreise ist für den Ehegatten kein A1-Nachweis erforderlich
- Wohnraum
- Für Familien von Inhabern einer Blauen Karte EU entfällt der Nachweis ausreichenden Wohnraums
- Lebensunterhalt und Versicherung
- Lebensunterhalt und Krankenversicherung der Familie müssen grundsätzlich gesichert sein
- Erwerbstätigkeit
- Der nachziehende Ehegatte darf uneingeschränkt arbeiten
- Visum
- Staatsangehörige Usbekistans beantragen grundsätzlich vor der Einreise ein nationales Familiennachzugsvisum
Besondere Erleichterungen für Familien von Blue-Card-Inhabern
Inhaber einer Blauen Karte EU leben und arbeiten in Deutschland auf Grundlage des § 18g AufenthG. Der Ehegattennachzug richtet sich grundsätzlich nach §§ 29–30, der Nachzug minderjähriger Kinder nach § 32 AufenthG.
Die wichtigsten Unterschiede sind der Wegfall des vorherigen A1-Nachweises für Ehegatten, die Erleichterung beim Wohnraumnachweis und der unmittelbare Zugang des Ehegatten zum Arbeitsmarkt.
Die Blaue Karte EU hebt nicht sämtliche familienrechtlichen Voraussetzungen auf. Ehe- und Abstammungsurkunden, Gültigkeit der Blauen Karte, gemeinsame Lebensplanung, Einkommen und Krankenversicherung können geprüft werden.
Wer kann den Familiennachzug beantragen?
- Der wirksam verheiratete Ehegatte einer Person mit gültiger Blauer Karte EU in Deutschland
- Minderjährige ledige Kinder des Inhabers einer Blauen Karte EU